§ 1 VERFAHRENS- und GESCHÄFTSORDNUNG des DBFV e.V.
Der Antrag kann genehmigt werden, wenn der
Antragsteller (Studio) folgende Auflagen erfüllt :
- 1) Mindestmitgliederzahl von fünfzig
- 2) Ausreichende sanitäre Anlagen (getrennte Umkleideräume, Toiletten etc.)
- 3) Ausreichende Belüftung und Hygiene der Trainingsräume.
- 4) Ein guter Leumund
- 5) Ausreichende Trainingsfläche (mind. 100 m2) und Trainingsgeräte.
- 6) Übungsleiter/Trainer B- oder A-Lizenz der BSA-Akademie/DBFV e.V.
(oder vergleichbare Ausbildung)
( Die Übungsleiter-Ausbildung kann auch von eine angestellten
Trainer innerhalb von 6 Monaten nachgeholt werden.) - 7) Kein Handel mit Anabolika (Steroide) und Dopingmittel aller Art.
- 8) Zahlung der Aufnahmegebühr.