Aufnahmebedingungen

§ 1 VERFAHRENS- und GESCHÄFTSORDNUNG des DBFV e.V.

Der Antrag kann genehmigt werden, wenn der
Antragsteller (Studio) folgende Auflagen erfüllt :

  • 1) Mindestmitgliederzahl von fünfzig
  • 2) Ausreichende sanitäre Anlagen (getrennte Umkleideräume, Toiletten etc.)
  • 3) Ausreichende Belüftung und Hygiene der Trainingsräume.
  • 4) Ein guter Leumund
  • 5) Ausreichende Trainingsfläche (mind. 100 m2) und Trainingsgeräte.
  • 6) Übungsleiter/Trainer B- oder A-Lizenz der BSA-Akademie/DBFV e.V.
    (oder vergleichbare Ausbildung)
    ( Die Übungsleiter-Ausbildung kann auch von eine angestellten
    Trainer innerhalb von 6 Monaten nachgeholt werden.)
  • 7) Kein Handel mit Anabolika (Steroide) und Dopingmittel aller Art.
  • 8) Zahlung der Aufnahmegebühr.